— 177 — (Nr. 5729) Bekanntmachung über die Abänderung der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts. Vom 23. Februar 1917. 5 A## Grund des & 4 der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 402) wird folgendes bestimmt: 81  Abs. 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegsernährungs- amts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) erhält folgende Fassung: Der Vorstand des Kriegsernährungsamts besteht einschließlich des Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern. *2 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 23. Februar 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Bezug des Neichs-Gesesblatts vermitteln nur die Voftanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, Jedruckt in der Reichsdruckerel.