Artikel 3 Nicht anzumelden sind: 1. Forderungen aus Verträgen, wenn der Anmeldepflichtige die ihm vertragsmäßig obliegende Gegenleistung weder ganz noch teilweise erfüllt hat; im Falle teilweiser Erfüllung ist die Anmeldung auf den der Leistung entsprechenden Teil der Gegenforderung zu beschränken; Forderungen, die in dem Geschäftsbetrieb einer inländischen Zweig- niederlassung des ausländischen Schuldners entstanden sind; 3. Forderungen, die in dem Geschäftsbetrieb einer im feindlichen Ausland befindlichen Haupt- oder Iweigniederlassung des Gläubigers ent- sdtanden sind; Forderungen aus Wertpapieren, die nach den Anschauungen des Handels- verkehrs zu den Effekten gehören, einschließlich der Zins- und Gewinn- anteilscheine; Bürgschafts= und Regreßforderungen, es sei denn, daß der Bürg. schafts-- oder Regreßfall schon eingetreten ist; nicht anzumelden sind Regreßforderungen aus noch nicht protestierten Wechseln und / . Ansprüuͤche auf Versicherungsprämien, es sei denn, daß ihr Jahresbetrag für einen und denselben Vertrag eintausend Mark übersteigt; Ansprüche auf noch nicht fällige Versicherungsleistungen; Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen sind jedoch anzumelden, auch wenn sie noch nicht fällig sind; anzumelden ist hierbei die Versichcerungs- summe. de * m ferner Schecks S – Artikel 4 Die Anmeldung hat nach Maßgabe des beigefügten Anmeldebogens bis zum 15. April 1917 bei den auf Grund des & 2 der Verordnung vom 16. De- zember 1916 von den Landeszentralbehörden bezeichneten Stellen zu erfolgen. Dem Anmeldepflichtigen kann auf seinen Antrag von der Anmeldestelle eine Nachfrist gewährt werden. Artikel 5 Deutsche oder deutsche Gesellschaften, die im Ausland oder in den deutschen Schutzgebieten ansässig sind oder beim Kriegsausbruch ansässig waren, können Forderungen gegen im feindlichen Ausland ausässige Schuldner bei dem Reichs- kommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Jivilpersonen in Feindesland (zur Zeit Berlin W 35, Potsdamer Straße 38) anmelden, sofern nicht bereits dort eine schriftliche Anmeldung erfolgt ist.