189 Bei noch nicht fulligen Forderungen: Wann undb unter welchen Voraus- setzungen wird die Forderung fällig? Für die For- derung haftende im Inland befindliche Sicherheiten Ist die Forderung, von dem Schuldner bereits anerkanat oder bestritten worden? (Braucht bei Wechseln, Schecks und Hypotheken nicht ausgefüllt u werden.) Ist über die Forde- rung eine Vertrags- oder sonstige Urkunde vorhanden! Die Urkunde ist kurz zu bezeichnen. (Braucht bei Wechseln, Schecks und Hypotheken nicht ausgefüllt zu werden.) Ist dem Anmeldenden bekannt, ob im Aueland Über die Forderung verfügt worden ist, 1. B. durch Ein- hiehung seitens eines Sequesters oder in sonstiger Weise? Bemerkungen ier ist in den Jällen der Lisser VI der Schuldgrund anzugeben.) — — Ist brieslichk — Ist an den anerkannt Public Trustes ahgesluhrt Ort und Zeit: Unterschrift: (Vor und Juname (Firma) des Anmelders.)