— 227 — Reichs-Gesetzblatt ahrgang 1917 Nr. 48 Jnhalt: Bekanntmachung, betresfend Liquidation französischer Unternehmungen S. 277. (Nr. 5758) Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen. Vom 14. März 1917. Ar# Grund des 12 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Neichs-Gesetzbl. S. 871) wird folgendes bestimmt: - Artikel 1 Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unter- nehmungen, vom 31. Juli 1916 werden im Wege der Vergeltung auf Unter- nehmungen, deren Kapital überwiegend französischen Staatsangehörigen zusteht, oder die vom französischen Gebiet aus geleitet oder beaufsichtigt werden oder bis zum Kriegsausbruche geleitet oder beaufsichtigt wurden, sowie auf französische Beteiligungen an einem Unternehmen für anwendbar erklärt. Artikel 2 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. März 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich DeBez# des Neichy-Gesetstlau vermitrrtin mur bie Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Neichs-Gesetzbl. 1917 52 Ansgegeben zu Berlin den 5. 1917.