Reichs. Gesebblatt Jahrgang l 1917 Inhalt: 5§— ertaz, —I Ergänzung der Verordnungen vem 7. September Joils, vem 21. 1916 und vom 30 Januar 1917 öber Anrechnung von Kriegejahren S. 1s. — Srtenmnacheng, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriene. bedarf vom 24. Juni 1915. S. 316. — Bekauntmachung, betressend Zollfreibeit für Leder. abfälle. S. 217. — Gekunntmachung, betreffend Ausdehnung des Gesetzes über den vatt. ländischen Hilfsdienst auf Angehörige der ssterreichischungarischen Monarchie. S. 317. (Nr. 5802) Allerhöchster Erlaß, betreffend Ergänzung der Verordnungen vom 7. September 5, vom 24. Jannar 1916 und vom 30. Jannar 1917 über Aurechnung von Kriegejahren. Vom 20. März 1917. IJ Ergänzung Meiner Verordnungen vom 7. September 1915, vom 24. Jannar 1916 und vom 30. Januar 1917 über Anrechnung von Kriegsjahren bestimme Ich: Außer den in Meiner Verordnung vom 7. September 1915 genannten Personen gelten ferner als Teilnehmer an dem gegenwärtigen Kriege: 1. Die Angehörigen des Deutschen Hecres und der Marine, die auf Luft- schiffen und Flugzeugen Unternehmungen zum Angriff, zur Abwehr und zur Erkundung gegen feindliche Streitkräfte ausgeführt haben, vom Aufstieg ab. Die Angehörigen der Marine und des Deutschen Heeres, die auf Schiffen und Fahrzeugen an kriegerischen Unternehmungen zur See teilgenommen haben. Die oberste Marineverwaltungsbehörde bestimmt, welche Unternehmungen zur See als kriegerische anzusehen sind. Wenn Schiffe und Fahrzeuge durch ein besonderes Kriegsereignis betroffen werden, das nach den von der obersten Marineverwaltungsbehörde allgemein erlassenen Bestimmungen nicht ohne weiteres als kriegerische Unternehmung zur See und ebenso nicht als eine Gefechtshandlung nach ZJiffer 1 Meiner Verordnung vom 7. September 1915 angesehen werden kann, so entscheidet diese Behörde gleichfalls, ob die dabei beteiligten Marine- und Oceresangehörigen als an einer kriegerischen Unternehmung beteiligt anzusehen sind. Großes Hauptquartier, den 20. März 1917. 1 Wilhelm An den Reichskanzler v. Bethmann Hollweg Neichs-Gesetzbl. 1917. 74 Ausgegeben zu Berlin den 5. April 1917.