— 374 — (Nr. 5826) Verordnung über Eier. Vom 24. April 1917. A- Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks- ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) wird verordnet: Artikel 1 Die Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 927) wird, wie folgt, geändert: 1. 89 Abs. 2 wird gestrichen. 2. & 17 erhält folgenden Abs. 2: „Neben der Strafe kann auf Einziehung der Eier oder der ver- botswidrig hergestellten Erzeugnisse, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.“ Artikel 2 « Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. April 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Den Sens des Meichs-Gesezblatte vermitteln uur die Wollanstalten. Herausgegeben im Reichsomt des Jnnern. — Berlia, gedruckt in der Reichsdruckerrl.