Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1917 Nr. 89 Inhalt Betonnmachong, betreffend die Verlöngerong der Prioritätsfristen in den Ve elnigten Staaten gerika. S. 40 Bel anntmachung, betreffend den Wegfall von Erleichmrungen auf n . des Potaur. ond Warenzeichenrechts in den Vereinigten Staaten von Umerika. C 401. — Bekauntmachung, betresfend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 102. (Nr. 5843) Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der oeioritätsfrifern in den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 5. Mai 191 A# Grund des & 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten Pariser Ubereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums vom 2. Juni 1911 vorgesehenen Prioritätsfristen, vom 7. Mai 1915 eichs-Gesetzbl. S. 272) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in den Vereinigten Staaten von Amerika die Prioritatsfristen, soweit sie nicht vor dem 1. August 1914 abgelaufen sind oder nach dem 31. Dezember 1917 ablaufen, zugunsten der Angehörigen derjenigen Länder, die den amerikanischen Staatsangehorigen im wesentlichen gleiche Vorteile gewähren, mithin auch zu- gunsten der deutschen Reichsangehörigen, um neun Monate verlängert sind. Jedoch tritt die Verlängerung nur ein, wenn der Anmelder infolge des Kriegs- zustandes außerstande war, die Frist einzuhalten, und sie tritt nicht ein, wenn und solange zwischen dem Lande, dem der Anmelder angehört, und den Vereinigten Staaten von Amerika der Kriegszustand besteht. Berlin, den 5. Mai 1917 Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich (Nr. 5844) Bekanntmachung, betreffend den Wegfall von Erleichterungen auf dem Gebietr des Patent- und d Warenzeichenrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 6. Mai 1917 D. Bekanntmachung vom 21. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 450) wird, soweit danach in den Vereinigten Staaten von Amerika deutschen Reichsangehörigen Erleichterungen von gleicher Art gewährt werden, wie die in der Verordnung des Bundesrats, betreffend vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent., Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts, vom 10. September 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 403) vorgesehenen, hierdurch aufgehoben. Berlin, den 6. Mai Der Steertu des Reichskanzlers Dr. Helfferich Reichs-Gesetzbl. 1917. 95 Ausgegeben zu Berlin den 8. Mal 1917.