Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1917 Nr. 103 Juhalt: Gesed, werestend bie Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1917. S. 446.— 2 nen Fetersfend die, Feststellung des Haushaltsetals für dle Schutzgebiete auf das Rechnungs- lahr (Nr. 5869) Geseßz, betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungs- jahr 1917. Vom 30. Mai 1917. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 22c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Justimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Reichshaushaltsetat für das Rech- nungsjahr vom 1. April 1917 bis 31. März 1918 wird in Einnahme und Aus. gabe auf 5 035081 052 Mark festgestellt, und zwar: * im ordentlichen Etat auf 4941 876 060 Mark an Einnahmen, auf 4 802 310 488 Mark an fortdauernden und auf 139 565 572 Mark an einmaligen Ausgaben, im außerordentlichen Etat auf 93204 992 Mark an Einnahmen und auf 93204 992 Mark an Ausgaben. 2 Die im Kapitel 5 Titel 1 und 2 der fortdauernden Ausgaben vorgesehenen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Bolivien, Brasilien, Cuba, Guatemala und China fallen fort. 3 Der Reichskanzler wird er a) zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben nach Verkündung dieses Gesetzes die Summe von 7275764 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen; Rcichs-Gesetzbl. 1917. 110 Ausgegeben zu Berlin den 5. Juni 1917.