— 468 — Er. 6870) Geset, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats fur die Schutzgebiete auf das Rechuungsjahr 1917. Vom 30. Mai 1917. Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen r. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: . 51 Für den Haushalt der Schutzgebiete im Rechnungsjahr 1917 bleiben die Bestimmungen des Etats für das Rechnungsjahr 1914 maßgebend. 82 Hinsichtlich der Einnahmen und fortdauernden Ausgaben des ordentlichen Etats werden die Ansätze des Rechnungsjahrs 1914 zugrunde gelegt. 3 Zur Bestreitung einmaliger Ausgaben des ordentlichen Etats werden folgende Bauschbeträge zur Verfügung gestellte für Ostafrikkkk . . . . . . .. 1 500 000 Mark " Ti ........·............ 1000000p - ...·.................... 100 000 „ " Si ne: 200 000 »Neuguinea ....... .. .. . . ... ... 50 000 Samioa. . . . .. . . . . . . . . . .. «..... 50000p -Krautschou.................... — Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei gedruckten Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 30. Mai 1917. Siegel) Wilhelm von Bethmann Hollweg ——— — Geis#iblatt# vermitteln wmur die Vostanfta Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der ——