— 547. — b) für mit ansteckender Krankheit sowie Tuberkulose jeder Art be- haftete Personen nach entsprechender Dascheinigung seitens des Kreisarztes oder eines von der Ortsbehörde bestimmten Arztes, T) für Krankenhäuser auf die nach dem Jahresdurchschnitte berechnete Kopfzahl der verpflegten Kranken je bis zu vier Zusatzseifenkarten; 4für in gewerblichen Betrieben vor dem Feuer oder mit der Kohlen- bewegung ständig beschäftigte Arbeiter und für Schornsteinfeger sowie für Land= und Schiffskesselreiniger je bis zu zwei Jusatzseifenkarten, soweit nicht eine zusätzliche Versorgung gemäß Abs. 1 erfolgt; für Kinder im Alter bis zu 18 Monaten je eine Zusatzseifenkarte; für Arbeiter, bei denen infolge der Einwirkung von Schmierölersatz Erkrankungen der Haut eintreten, je bis zu zwei Zusatzseifenkarten für den Bezug von K. A. Seife, sofern nicht die Arbeiter Betrieben angehören, bei denen eine zusätzliche Versorgung gemäß Abs. 1 erfolgt, ben. luf die nach Abs. 2 Nummer I ausgestellten Zusatzseifenkarten darf in en statt K. A. Seife Kaliseife in gleicher Menge abgegeben werden. im Falle des Abs. 2 Nummer Ic kann an Stelle der Einzelzusatzkarten mmmelzusatzkarte ausgestellt werden. : — 83 die Uberlassung der Seifenkarten zum Bezuge von Waschmitteln an andere l als diejenigen, für die sie ausgegeben sind, sowie die entgeltliche Weiter- cung von Waschmitteln, die auf Seifenkarten bezogen sind, ist verboten. 4 der Uberwachungsausschuß der Seifenindustrie kann die Abgabe von fett- Waschmitteln an Wiederverkäufer regeln, insbesondere bestimmen, daß ug von der Abgabe eines von der zuständigen Ortsbehörde ausgestellten cheins abhängig sein soll. Die Uberlassung der nach Abs. 1 ausgestellten Bezugsscheine zum Bezuge schmitteln an andere Personen als diejenigen, für die sie ausgegeben sind, nach den Bestimmungen des lberwachungsausschusses der Seifenindustrie der Vertrieb von fetthaltigen Waschmitteln im Hausierhandel ist verboten. 85 Zei Abgabe im Kleinhandel an den Selbstverbraucher dürfen die Preise I. bei K. A. Seife einschließlich Packung s furemStnckvon50Gtamm....... 0,20Matk pp I »...... 8R 2