— 671 — Reichs-Gesetzblatt“ Jahrgang 1917 Nr. 141 JInhalt: Bekanntmachung, betreffend Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17. S. s71. — Bekanntmachung, betreffend tinderung der Militär-Transport. Ordnung. S. 672. — Verordnung über Söchstpreise für Grünkern. S. 072. — Bekanntmachung über das Verfahren vor dem nach Artikel III § 5 der Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs= und Vertriebsgesellschaften in der Schuh- industrie vom 17. März 1917 eingesetzten Schiedsgerichte. S. 373. — Bekanntmachung über das Verfahren vor dem nach Artikel III § 5 der Bekanntmachung über die Errichtung einer Her- stellungs= und Vertriebsgesellschaft in der Seifenindustrie vom 9. Juni 1917 eingesetzten Schieds- gerichte. S. a7a. — Druckfehlerberichtigung. S. 677. (Nr. 5969) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17. Vom 28. Juli 1917. A# Grund der Verordnung über den Verkehr mit Jucker im Betriebsjahr 1916/17 vom 14. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1032) in Verbindung mit & 1 der Verordnung über die Errichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mat 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: Artikel 1 &14 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Jucker im Betriebsjahr 1916/17 vom 27. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1085) wird, wie folgt, geändert: 1. Abs. 3 erhält folgende Fassung: Betragen die Aufwendungen der Fabriken für je 50 Kilogramm Rohzucker mehr als 15,25 Mark, so werden den Fabriken 10 vom Hundert des Mehrbetrags von der Reichszuckerausgleichsgesellschaft ver- gütet. Als Aufwendungen gilt der Rohzuckerpreis zuzüglich der Fracht und des nach Abs. 2 Satz 1 an die Reichszuckerausgleichsgesellschaft zu zahlenden Betrags; in den Fällen, in denen nach Abs. 2 Satz 2 die Reichszuckerausgleichsgesellschaft der Fabrik einen Betrag zu erstatten hat, mindern sich die Aufwendungen um diesen Betrag. Reichs-Gesebl. 1917. 156 Ausgegeben zu Berlin den 1. August 1917.