— 783 — —. Pfennig") (Marksumme in Jahlen und Buchstaben) und unmittelbar darunter „Zahlkarte P Sch. A. (Ort) .. Konto Nr. N. in M Beantragt der Absender bei einer Nachnahme die Uberweisung auf das Postscheckkonto eines Dritten, so hat er auf dem Abschnitt der Jahlkarte seinen Namen anzugeben. Der Absender ist dafür verantwortlich, daß auf der anhängenden Post- anweisung oder Jahlkarte sowie auf der blauen Nachnahme-Zahlkarte der Emnpfangsberechtigte richtig bezeichnet ist. m Der Nachnahmebetrag wird bescheinigt. Wird die Einlieferung der Sendung ohnehin bescheinigt, so wird der Nachnahmebetrag dabei mit vermerkt. Am Bestimmungsorte wird die Nachnahmesendung dem Empfänger vorgezeigt und gegen den Nachnahmebetrag ausgehändigt. An Sonntagen und allgemeinen Feiertagen werden nur Nachnahmesendungen mit dem Vermerke „Durch Eilboten“ oder „Postlagernd“ und auch diese nur zum ersten Male (70) vorgezeigt. V. Der eingezogene Betrag wird dem Absender nach Abzug der Post- anweisungsgebühr durch Postanweisung (& 20) übermittelt. Auf dem Abschnitt der Postanweisung ist die Nachnahmesendung zu bezeichnen. Ist ein Vordruck mit anhängender Jahlkarte oder eine Nachnahme-ZJahlkarte mit Klebeleiste benutzt worden, so wird der eingezogene Betrag auf das in der Zahlkarte angegebene Postscheckkonto überwiesen. VI Wird die Einlösung der Nachnahme verweigert, so wird die Sendung sofort zurückgeschickt, wenn sie nicht zunächst als unbestellbar zu melden ist 45). Auf Verlangen wird dem Empfänger eine siebentägige Einlösungsfrist gewährt, die vom Tage nach dem Eingang an rechnet. Sonntage und allgemeine Feiertage, an denen die Nachnahmesendung bestimmungsgemäß nicht vorgezeigt worden ist, zählen dabei nicht mit. Wird die Sendung bis zum letzten Tage der Frist nicht eingelöst, so wird sie an diesem Tage nochmals vorgezeigt und, wenn die Einlösung verweigert wird, sofort zurückgesandt. Bleibt die Vor- zeigung oder der Versuch aus einem anderen Grunde erfolglos, so wird die Sendung noch bis zum Schlusse der Postschalterstunden zur Einlösung bereitgehalten. Die Einlösungsfrist ist ausgeschlossen, wenn die Aufschrift (bei Paketen auch die Nachnahme-Paketkarte) den Vermerk „Sofort zurück“ oder eine ähnliche Angabe enthält. Nachnahmesendungen mit dem Vermerke „Postlagernd““ werden 7 Tage lang vom Tage nach dem Eingang zur Verfügung des Empfängers gehalten, wenn er nicht vorher die Annahme verweigert. Bei Nachsendung (& 44) wird die Einlösungsfrist von 7 Tagen für jeden neuen Bestimmungsort besonders berechnet. " vn Der Absender kann unter den Bedingungen des § 33 die Nachnahme nachträglich streichen oder ändern lassen.