Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1917 Nr. 159 Inhalt: Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen jzur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mal 1916. S. 823. — Allerhöchster rlab über die Einrichtung des Kriegsernährungsamts. S. 824. · · · » (Nr. 6030) Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916. Vom 18. August 1917. D. Bundesrat hat auf Grund des & 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 Der & 4 der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401) erhält folgende Fassung: · Die Befugnisse, die dem Reichskanzler nach dieser Verordnung oder anderen zur Sicherung der Volksernährung erlassenen Verordnungen zustehen, können ganz oder teilweise durch eine besondere, dem Reichs- kanzler unmittelbar unterstellte oberste Reichsbehörde ausgeübt werden. Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. August 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich Reiche-Gesetzbl. 1917. 183 Ausgegeben zu Berlin den 6. September 1917.