* Jahrgang 1917 Nr. 18 Inhalt: Bekanntmachung, batresser Anderung — über die gergelnn des Venschm- mit Web., Wrk., Strick- und Schuhwaren vem * S#n 1 16. S. o5. — Bekanntmachung über Angestelltenversicherung der im vaterländischen Hilsödienst im Ausland Beschäftigten. S. 300 — Bekauntmachung über Verjährung der Beitragsrückstände in der Angestelltenversicher#urg. S. szvv. — Verordnung zur Ergänzung der Vererdnung über die Festsetzung von Pachtpreisen für Kleingärten vom 4 April. 1916. S. d07. — Verordnung über Verarbeitung von Kartoffeln in Trocknereien, Stärkefabriken und Brennereien. S. 898 (Nr. 6069) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk., Strick= und Schuhwaren vom w 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 1420). Vom I1I. Okkober 1917. D. Bundesrat hat auf Grund des §& 3 des Gesetzes über die Ernechtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Naßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs- Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel I Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- 10. Juni vu *s — 23.Oczembrr 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1420) wird wie folgt geändert: Der 95 erhält folgende Fassung: Der Beirat besteht aus dem Vorsitzenden des Vorstandes der Reichs- bekleidungsstelle als Vorsitzendem, fünf Königlich Preußischen Regierungs- vertretern und je einem Königlich Bayerischen, Königlich Sächsischen, Königlich Würktembergischen, Großherzoglich Badischen, Großherzoglich Sächsischen und Elsaß-Lothringischen Regierungsvertreter. Außerdem gehören ihm an der Vorsitzende des nach & 16 zu bildenden Aus- schusses, je zwei Vertreter des Deutschen Städtctags und der Ver- braucher, je ein Vertreter des Deutschen Handelstags, des Deutschen Landwirtschaftsrats, des Kriegsausschusses für die deutsche Industrie, des Handwerks und acht weitere Vertreter; der Reichskanzler ernennt die Vertreter und ihre Stellvertreter sowie einen Stellvertreter des Vorsitzenden. Reichs-Gesetzbl. 1917. 203 Ausgegeben zu Berlin den 13. Oktober 1917. und Schuhwaren vom