— 939 — VI. Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1917 in Kraft, so- weit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ist. Berlin, den 18. Oktober 1917. Der Reichskanzler In Vertretung Graf von Roedern Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstallen. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.