Reichs-Gesetblatt Jahrgang 1917 Nr. 191 Inhalt: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die privaten Versicherungeunternehmungen. S. 073. — Be- kanntmachung, betreffend vorübergehende Anderung des § 30 der Eisenbahn--Verkehrsordnung, S. 274. — Bekanntmachung über tabakähnliche Waren. S. o974. —.. — (Nr. 6103) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen. Vom 24. Oktober 1917. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen r#. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: · DemsldesGesetzesüberdieprivatenVersicherungsunternehmungenvom 12.«Mai1901(Reichs-Gesetzbl.S.139)wirdfolgenderdritterAbsatzangefügt: Das gleiche gilt von Unternehmungen, die der Förderung des Grund- kredits durch Ubernahme des Hypothekenschutzes dienen, insbesondere in der Weise, daß sie gegen ein von dem Hypothekenschuldner zu entrichtendes Entgelt sich für 5 Ü ihm obliegenden Leistungen verbürgen oder Vorschüsse auf diese Leistungen zahlen. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. « Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. Oktober 1917. Segeh Wilhelm Dr. Helfferich Reichs-Gesetzbl. 1917. 293 Ausgegeben zu Berlin den 29. Oktober 1917.