— 985 — Terif Für da- arif. Klilometer sind egenstand Nr. G g st zu vergüten Pfennia Militär-Luftfahrzeuge (siehe § 56 a der Militär-Transport. Ordnung) 26a Die Fracht für Militär-Luftfahrzeuge oder Teile von solchen, Zubehör= oder Ersatzstücke ist je nach der Art der Aufgabe gemäß Tarifnummer 23 bis 26 zu berechnen mit folgenden Abweichungen: 1. Bei Aufgabe als Eilstückgut sind die Sätze der allgemeinen Stückgutklasse des gewöhnlichen Verkehrs, bei Aufgabe als beschleunigtes Eilstückgut oder als Expreßgut die Eil- stückgutsätze des gewöhnlichen Verkehrs zu berechnen. 2. Werden Lenkluft schiffe oder Teile von solchen von mehr als 7 m Länge als Fracht= oder Eil- oder beschleunigtes Eilstückgut aufgegeben, so ist für jede Fahrschein= oder Frachtbriefsendung ein Mindestgewicht von 1 500 kg zu berechnen. 3. Werden Flugzeuge oder Teile von solchen, die in gedeckt gebaute Wagen nicht durch die Seitentüren verladen werden können, als Fracht- oder Eil- oder beschleunigtes Eil- stückgut aufgegeben, so ist für die in einem Wagen ver- ladenen Stücke ein Mindestgewicht von 1 000 kg oder, wenn darunter Stücke von mehr als 7 m Länge sind, von 1500 kg zu berechnen. Berlin, den 29. Oktober 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich (Nr. 6111) Bekanntmachung, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst ein- getretener Mannschaften. Vom 2. November 1917. D. Bundesrat hat auf Grund des §& 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs. Gesetztl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Die Lieferungsverbände sind verpflichtet, aus ihren Mitteln eine Erhöhung der bis zum 1. Oktober 1917 gezahlten Familienunterstützungen eintreten zu lassen,