Reichs-Gesetzblatt * Jahrgang 1917 Nr. 197 —.. —...... — — — — —— Inhalt: Bekanntmachung über das Verfahren vor den nach &14 Ubs. 3 der Verordnung über die Zusammenlegung von Brauereibetrieben vom 2. November 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 993) eingesehten Schiebsgerschtene S. 1008. — Bekauntmachung über die Auwendung der Verordnung, berressenb Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, auf Rußland. S. lo04. (Nr. 6120) Bekanntmachung über das Verfahren vor den nach § 14 Abs. 3 der Verordnung über die Zusammenlegung von Brauereibetrieben vom 2. November 1917 (Reichs. Gesetzbl. S. 993) eingesetzten Schiedsgerichten. Vom 3. November 1917. A- Grund des & 14 Abs. 3 der Verordnung über die Jusammenlegung von Brauereibetrieben vom. 2. November 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 993) wird folgendes bestimmt: 1 Auf das Verfahren vor den Schiedsgerichten finden die && 1 bis 12 der Bekanntmachung über das Verfahren vor dem nach Artikel III &5 der Bekannt- machung über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 eingesetzten Schiedsgerichte vom 29. Juli 1917 Reichs-Gesetztl. S. 673) mit Ausnahme des §& 3 Abs. 4 und des # 10 Abs. 2 Halbsatz 2 entsprechende Anwendung. g2 Dem Zusammenlegungskommissar sind auf Verlangen die Prozeßakten zur Einsichtnahme mitzuteilen. 3 Die Bestimmungen treten mit dem 12. November 1917 in Kraft. Berlin, den 3. November 1917. Der Reichskanzler In Vertretung Dr. Schwander Reichs-Gesetzbl. 1917. 226 Ausgegeben zu Berlin, den 5. November 1917.