— 1023 — Anlage 1 I. Hferde (ohne Militärpferde): Anzahl 1. Unter 3 Jahre alt (einschließlich Fohlen .. 2.ZchisnochnichtZJahrealtePfetdeimganzen........... ..·. darunterzursuchtbenutzteoderbestimmteStutenI........................... Z.ZJahrealteundälterePferdeimganzen1).............. .... datunterzursuchtbenutzteoderbestimmteStutenI.......................... Gesamtzahl (Summe zu l) 4. Von der Gesamtzahl der Dferde (ohne Militärpferde) zu! werden verwendet: A a) vorwiegend zu landwirtschaftlicher Arbeitt)) b) vorwiegend in Betrieben des Handels, Gewerbes oder der Industri)) ... . ... zu sonstigen nicht schon unter a oder b fallenden Zwecken c) im Brivatbesitz (als Reit-, Kutsch-, Renn= und Traber- pferde und dergleichnn)n)n) . . . .. d) im Besitz öffentlicher Körperschaften oder von Behörden oder Beamten, die sie zu halten dienstlich verpflichtet sind? .. , IV. Schweine: 1. Unter 8 Wochen alte Ferkelll.. ... – 2. 8 Wochen bis noch nicht ½ Jahr alte Schweinn . 3.a)V,bisnochnichtlJahraltesuchteber... b) ½ bis noch nicht 1 Jahr alte Zuchtsauen I) alle anderen ½ bis noch nicht 1 Jahr alten Schweine «»......................·.............. Gesamtzahl (Summe zu 3) 4. a) 1 Jahr alte und ältere Zuchtebeer . b)1JahralteunbältereQuchtsauen..».» t-)alleanderenlJahraltenundälterenSchweme....·........... .. Gesamtzahl (Summe zu F J Gesamtzahl (Summe zu IV . . ) Als fünfährig können Pferde erst gelten, wenn ihre letzten Fohlenersatzzähne bereits in Reibung getreten sind. :) Die Pferde sind nur einmal aufzuführen, nicht etwa gleichzeitig unter a und b oder a und c usw.