— 1054 — b) beim Verkauf an Kleinhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnisen 48,00 Mark für 50 Kilogramm, für lose Warer . .. 42% » 250 ; e) beim Verkauf an Verbraucher (leinhandel) für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist, 56 Pfennig für 1 Pfund, für andere Warrererr 52 „ 1 Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines pfennige auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. 4 Der Preis für andere Kaffeeersatzmittel darf nicht übersteigen: a) beim Verkauf an Großhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 68)50 Mark für 50 Kilogramm, für lose Warer 61, : .0. 50 5 ; b) beim Verkauf an Kleinhändler für Ware in geschlossenen Packungen oder Behältnissen 72/50 Mark für 50 Kilogramm, für lose Warer 66%% „: "„ 50 5 e) beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) für Ware, die in geschlossenen Packungen oder Behältnissen an den Kleinhändler geliefert worden ist 84 Pfennig für 1 Pfund, für andere Warr ... 80 „ 1 Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel, G. m. b. H in Berlin kann mit Genehmigung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts für die Preise von Feigenkaffee und Kaffeeessenzen abweichende Bestimmungen. treffen. *5 Beim Verkauf an Großhändler und Kleinhändler hat die Lieferung zu den festgesetzten Preisen frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers ein- schließlich Verpackung zu erfolgen. 86 Wer Stoffe zur Verarbeilung auf Kafferersatzmittel durch den Kriegs- ausschuß zugewiesen erhält, hat die von ihm hergestellten Kaffeeersatzmittel, auch soweit sie aus anderen Stoffen hergestellt sind, nach den Weisungen des Kriegs- ausschusses zu liefern.