— 192 — (Nr. 6305) Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen, von dem Wunsche geleitet, die Konsularverhältnisse zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche auf der Grundlage des allgemeinen Völker- rechts und der Gegenseitigkeit zu regeln und zu diesem Zwecke über die wechsel- seitige Zulassung von Konsularbeamten sowie über deren Vorrechte, Befreiungen und Amtsbefugnisse genauere Bestimmungen zu treffen, sind übereingekommen, einen Konsularvertrag abzuschließen, und haben demzufolge zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und Herrn Dr. Walter Simons, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und Justitiar im Auswärtigen Amte; Seine Majestät der Kaiser der Osmanen: Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller- höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und