(Nr. 6300) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über Rechtsschutz und gegenseitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen, von dem Wunsche geleitet, in bürgerlichen Angelegenheiten den Rechtsschutz der Angehörigen des Deutschen Reichs in der Türkei und der Angehörigen des Osmanischen Reichs in Deutschland sowie die Verpflichtung der Gerichtsbehörden beider Länder zu gegenseitiger Rechtshilfe zu regeln, sind übereingekommen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen, und haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und Herrn Dr. Walter Simons, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und Justitiar im Auswärtigen Amte; Seine Majestät der Kaiser der Osmanen: Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller- höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und