— 266 — Herrn Bruno Wedding, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amte; Seine Majestät der Kaiser der Osmanen: Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller- höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und · Seine Exzellenz Ahmed Reschid Bey, Generaldirektor der politischen Angelegenheiten im Kaiserlich Osmanischen Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten. Die Bevollmächtigten haben sich, nachdem sie einander ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen geeinigt: Erster Abschnitt Auslieferung Artikel 1 Die vertragschließenden Teile verpflichten sich, einander auf Ersuchen die im Gebiete des ersuchten Teiles befindlichen Personen auszuliefern, die von den Behörden des ersuchenden Teiles wegen eines der im Artikel 2 bezeichneten Ver- brechen und Vergehen als Täter oder Teilnehmer zur Untersuchung gezogen oder verurteilt sind. Der Umfang dieser Verpflichtung, die ihr entsprechenden Rechte und Pfllichten der beiden Teile und das zu beobachtende Verfahren bestimmen sich nach den Artikeln 3 bis 18. Artikel 2 Die Verbrechen und Vergehen, deretwegen die Auslieferung stattzufinden hat, sind: