— 324 — (Nr. 6310) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die Anwendung des deutsch- Osmanischen Konsularvertrags vom 11. Januar 1917 auf die deutschen Schutzgebiete. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen sind übereingekommen, die Konsularverhältnisse zwischen den deutschen Schutz- gebieten und dem Osmanischen Reiche auf der Grundlage des allgemeinen Völker- rechts und der Gegenseitigkeit durch einen Vertrag zu regeln, und haben demzufolge zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und Herrn Dr. Walter Simons, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und Justitiar im Auswärtigen Amte; Seine Majestät der Kaiser der Osmanen: Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller- höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und