— 336 — (Nr. 6312) Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über die Anwendung des am 11. Januar 1917 unter- zeichneten deutsch-osmanischen Auslieferungsvertrags auf die deutschen Schutzgebiete. Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Seine Majestät der Kaiser der Osmanen sind übercingekommen, die Bezichungen zwischen den deutschen Schutzgebieten und dem Osmanischen Reiche in Ansehung der Auslieferung von Verbrechern sowie der sonstigen Leistung gegenseitiger Rechtshilse in Strafsachen und der Mit- teilung von Verurteilungen durch einen Vertrag zu regeln, und haben demzufolge zu Ihren Bevollmächtigten crnannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Seine Exzellenz Herrn Dr. Johannes Kriege, Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rat, Direktor im Auswärtigen Amte, und Herrn Bruno Wedding, Allerhöchstihren Geheimen Legationsrat und vortragenden Rat im Auswärtigen Amte; Seine Majestät der Kaiser der Osmanen: Seine Hoheit Ibrahim Hakky Pascha, ehemaligen Großwesir, Aller- höchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, und