— 418 — gilt, soweit er eine Erklärung binnen der Frist nicht abgibt. Ist der Ver- pflichtete nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der Eigentümer den Antrag nach Satz 1 stellen. Alle Mengen, die nach Abs. 1 übernommen werden, müssen von dem Kriegsausschuß abgerufen werden. Der zur Überlassung Verpflichtete hat dem Kriegsausschuß anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit ist. Erfolgt die Abnahme nicht binnen 2 Wochen nach diesem Zeitpunkt, so ist der Kaufpreis vom Ablauf der Frist mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Reichs- bankdiskont zu verzinsen. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zufälligen Wertminderung auf den Kriegsausschuß über. § 7 Der Kriegsausschuß hat für das von ihm übernommene Leimleder einen angemessenen Übernahmepreis zu zahlen. Dieser Preis darf für den Doppelzentner bei den in nachstehender Über- sicht aufgeführten Leimledersorten die nachfolgenden Grenzen frei Vollbahnwagen des Verladeorts nicht übersteigen: Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, naß handgeschoren.. 9,90 Mark Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, maschinengeschoren. 6,60 Mark Rindleimleder mit Schwefelnatrium, naß handgeschoren.       9,00 Mark Rindleimleder mit Schwefelnatrium, maschinengeschoren. ....6,00 Mark Rindköpfe und Abschnitte, enthaart .. . .. .. ....... ..... .....13,00 Mark Rindköpfe und Abschnitte, mit Haaren .................................11,00 Mark Rindspaltleimleder, naß gefällt, enthaant.. ...............................14,00 Mark Roßleimleder, handgeschoren naß ....... .. . ..... . ............... 6,00 Mark Roßleimleder, maschinengeschoren naß .... . ... .... . . .... 4,00 Mark Roßspaltleimleder, naß...................................................................... 7,80 Mark gesalzene Rohhautabschnitte............................................................. 8,50 Mark Reh-und Rehkitzleimleder ,naß........................................................... 9,00 Mark Wildleimleder (Hirsch-, Kanin-, Renntier-, Dachs., Elen- leimleder), naß . . . .. .. . . ..................................................... 7,00 Mark Schweine-, Hunde-, Katzenleimleder, naß ................................. 4,50 Mark Hasen- und Kaninnudeln, trocken ............................................ 45,00 Mark Schaf- und Lammleimleder, ohne Schabsel naß .. . ... ... 7,50 Mark Schaf- und Lammleimleder, mit Schabsel naß ......................5,00 Mark Ziegen- und Zickelleimleder, naß 12,00 Mark Kalbleimleder, naß gefällt, enthaart, 1. Sorte ...................... 30,00 Mark Kalbleimleder, naß gefällt, enthaart 2. Sorte ............................21,00 Mark (vor Mastkalb- und Fresserfellen) Kalbleimleder, trocken ......................................................................75,00 Mark Kalbsköpfe, gesalzen mit Haaren ................................................45,00 Mark Kalbsköpfe, trocken ...................................................................... 80,00 Mark Kalbsschabsel . . .. . . . . ......................................................... 6,60 Mark