— 512 — Solche Gebühren dürfen, vorbehaltlich der beim Seebeleuchtungs- und See- lotsenwesen zulässigen abweichenden Bestimmungen, nur bei wirklicher Benutzung solcher Anlagen oder Anstalten erhoben werden. Artikel 20. Die beiden vertragschließenden Teile behalten sich das Recht vor, ihre Eisenbahntransporttarife nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Jedoch soll weder hinsichtlich der Beförderungspreise noch hinsichtlich der Zeit und der Art der Abfertigung zwischen den Bewohnern der Gebiete der ver- tragschließenden Teile ein Unterschied gemacht werden. Insbesondere sollen für die von Rußland nach einer deutschen Station oder durch Deutschland beförderten Gütertransporte auf den deutschen Bahnen keine höheren Tarife angewendet werden, als für gleichartige deutsche oder ausländische Erzeugnisse in derselben Richtung und auf derselben Verkehrsstrecke erhoben werden. Das gleiche soll auf den russischen Bahnen für Gütersendungen aus Deutschland gelten, welche nach einer russischen Station oder durch Rußland befördert werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen sollen nur zulässig sein, soweit es sich um Transporte zu ermäßigten Preisen für öffentliche oder milde Zwecke handelt. Schlußprotokoll. Erster Teil. Zum Vertragstext. Zu Artikel 1. Haushaltungsgegenstände, die schon gebraucht und Bestandteile des Mobiliars von Angehörigen eines der vertragschließenden Teile sind, die um Begriffe sind, sich im Gebiete des anderen Teiles niederzulassen, sollen in dem letzteren keinerlei Eingangszoll unterworfen sein. Die deutschen Berufskonsulate und die Beamten der diplomatischen sowie der gedachten konsularischen Vertretungen, die von der Deutschen Regierung nach Rußland entsandt sind, sollen sowohl für die Zeitungen wie für die Erzeugnisse der Wissenschaften, der Künste und der Belletristik gegenüber der russischen Zensur volle und ganze Freiheit genießen.