— 566 — Nummern des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26. Januar 1903). — — Bezeichnung der Waren. Einheit. Zollsatz in Rubeln. Kopeken (aus 141) aus 142 Stahl: aus 1. 4. überzug 25 % des Gesamtgewichts der in den Nummern 141, 147, 154, 155 und 156 genannten Metalle und Metallerzeugnisse und 10% des Ge- samtgewichts der in Nummer 163 genannten Waren nicht übersteigt. Der in der Anmerkung zu Punkt 2 der Nummer 147 vorgesehene Zuschlag wird nicht erhoben, wenn der dort genannte Metallüberzug 25 % des Gesamtgewichts der Bleche nicht übersteigt. 8 der Metallüberzug diese Grenzen von 25% da 100/, übersteigt, unterliegen die in den genannten Nummern bezeichneten Metalle und Erzeugnisse den Zollsätzen oder Zuschlägen, welche für die den Überzug bildenden Metalle im Tarif festgesetzt sind. Stahl in Stäben und Sortenstahl jeder Art, mit Ausnahme des unten genannten; Stahl in Blöcken, Bruchstahl stark; in Platten, über 46 cm breit) Sorten- stahl jeder Art in einer Breite oder Höhe von mehr als 46 cm sowie in einer Stärke oder mit einem Durchmesser von 18 cm und dar- über; Formstahl (I. Stahl, Doppel-L-Stahl, Wulststahl, 2--Stahl und Stahl von anders geformten Querschnitten, außer Winkelstahl, welcher nach Punkt 1 dieser Nummer 142) verzollt wird) jBandstahl, in einer Breite oder mit einem Durchmesser von mehr als 6¼ mm, aber nicht über 12½% mm Stahlblech, weniger als ½ mm stark Anmerkung siehe Nummer 140. Stahlblech jeder Art, ½½ mm und darüber Pud Pud Pud 75 1 05