— 574 — NRummern w 2 3 - Fi 1u : Taiifs wvom Bezeichnung der Waren. Einheit. in. 13./26. 19. M Rubeln. Kopeken. aus 155 Draht: Anmerkung siehe Nummer 141. aus 156 Drahtwaren: aus 1. aus Eisen oder Stahl: d) Kratzen und Kratzenbänder jeder Art.. Pud 4 80 Anmerkung. Stecknadeln aus Eisen oder Stahl, nicht zum Schmuck bestimmt, auch mit Köpfen aus Metall oder mit kugelförmigen Köpfen aus schwarzem, einfarbigem oder marmoriertem Glas, werden, so- fern sie nicht unter die für künstliche Steine vor- gesehene Tarifnummer fallen, wie Waren aus Eisen- 6 oder Stahldraht nach Nr. 156 Punkt 1 des Tarifs « verzollt, wenn ihre Länge einschließlich des Kopfes 2 ½ russische Zoll (6,35 cm) nicht übersteigt, und wenn sie den den Jollämtern übersandten Mustersammlungen entsprechen. Anmerkung siehe Nummer 141. aus 157 Nadeln aus Stahl oder Eisen: 1. Nähnadeln und andere Nadeln jeder Art, außer den weiter unten genannten Pfund 1 20 2. Nähmaschinennaden Pfund – aus 158 Messerwaren jeder Art, außer den unter andere Nummern des Tarifs fallenden und den Maschinen- messern: 1. Messerwaren jeder Art, ohne Rücksicht auf ihre Verwendung, aus schmiedbarem Gußeisen, Schmiedeeisen, Stahl, Kupfer, Kupferlegie- rungen oder anderen in Nummer 143 ge- nannten Metallen und Metallegierungen, in Fassungen aus gewöhnlichen Stoffen; Scheren und Pinzetten, mit glatten oder gezähnten