— 586 — Nummern des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26.Januar I0%. 5##m—tt- 5... Bezeichnung der Waren. Einheit. Zollsatz Rubeln in Kopeken (aus 171). aus 172 auch polierten und durchbrochenen (mit Ausnahme der außerhalb der Platinen an- gebrachten Triebe), auch wenn die Aufziehfedern in geschlossenen Trommeln (eingebauten Feder- häusern) untergebracht sind, zahlen 90 Kopeken für das Stück, ohne Erhebung eines Gewichts- bei Uhren mit Werken dieser zolls. Läßt sich Art das Werk vom Gehäuse ohne Hilfe eines Instruments nicht trennen, so wird ein Ge- wichtszoll nach dem Materiale des Gehäuses und daneben ein JZoll von 90 Kopeken vom Stück für das Werk erhoben. kteile, in auseinandergenon a) nicht untereinander verbundene Teile, z. B. 98 einzelne Räder, Achsen us. b) untereinander verbundene Teile sowie nicht verbundene Teile, mit den ersteren in einer inneren Verpackung zusammen eingeführt Musikalische Instrumente: s 1. Flügel; nicht transportable Orgeln jeder Art 2. Klaviere IEEIEEIEEIEIEIEEHEIEIEEIEIEIIIEEIEEIEIEIIIEIIIIIIIIIIIIIIIIEIII— 4. nicht besonders genannte musikalische Instru- mente jeder Art, Zubehörteile zu musikalischen Instrumenten, gesondert eingeführt, wie: Bogen, Darm= und Seidensaiten (metallene Saiten werden nach Nummer 155 verzollt), Klavia- turen, Hämmerchen (Wirbel für Klaviere werden nach Nummer 156 Punkt 1 lit. b Metronome, Stimmgabeln, Ansatz. verzollt), stücke GCrone) und dergleichen Gestellen und Rädern, deren Triebe nicht geschnitten sind Bfund Pfund Stick Stück Pfund 168 96 - S□1# 17 E□