— 588 — des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26. Jannar 1903). Nummern Bezeichnung der Waren. Einheit. Rubeln. Zollsatz in Kopeken aus 173 aus 177 aus 3. aus 6. Fahrräder: a) zweirädrige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... Fahrradteile jeder Art. Anmerkung zu Punkt 6. Mäntel (Laufdecken) und Luftschläuche aus Kautschuk für Fahrräder werden nach Nummer 88 verzollt, wenn an ihnen keine Metallteile außer den an den Schläuchen be- findlichen Ventilen angebracht sind. Papierwarcu: aus 2. zu b) Kragen, Manschetten, Vorhemden aus 3. Papier, auch auf einer oder auf beiden Seiten mit weißem, farbigem oder be— drucktem Baumwollstoff überzogen, ohne wirkliche Nähte, zusammengewogen mit den Schachteln oder Kartons, in denen sie sich befinden. Bei der Verzollung von Kragen, Manschetten und Vor- hemden der genannten Arten ist eine durch Pressung hervorgebrachte Nach- ahmung von Nähten nicht als wirkliche Naht anzushen Papier und Pappe, verziert durch Vergol- dung, Versilberung, Bronzierung, Prägung, Ausschlagen (zu Spitzen), mit Mustern, Zeich- nungen, Bildern, Bordüren, Wappen, Namenszügen) Abziehbilder; Papierwaren, wie: Briefumschläge, Blumen, Schablonen zum Zeichnen, Lampenschirme und dergleichen; Waren aus Mopier, Pappe, Papiermaché und Steinpappe mit Verzierungen, außer den unter Nummer 215 fallenden sowie den in Punkt 4 dieser Nummer (177) genannten Stück Pud Pud 30 14 60 50