— 602 — Nummern des russischen allgemeinen Tarifs (vom 13./26. Januar 1903). Einheit. Zollsatz Rubeln. in Kopeken. (aus 209) aus 211 Posamentierarbeiten ohne Beimischung von Seide oder unechtem Lahn (sowie von Gold oder Silber) vertragsmäßige Zollsätze festgesetzt sind, werden die für solche Beimischungen in den Anmerkungen 2, 4c und 6 vorgesehenen Zuschläge auf Grund der vertragsmäßigen Zollsätze berechnet. Zu den Anmerkungen 7 und 8. Die für den Herstellungsstoff der Waren festgesetzten vertrags- mäßigen Zollsätze sind auch für die Verzollung der genannten Waren und für die Berechnung der Zu- schläge maßgebend. Regenschirme, Sonnenschirme, Stöcke mit Schirmen: 1. jeder Art, überzogen mit seidenem oder halb- seidenem Gewebe: a) mit Ausputz des Uberzugs (mit Spitzen, Bändern, Stickereien usvo) b) ohne Auspvvszs. 2. jeder Art, mit anderen Geweben überzogen: a) mit Ausputz des Uberzugs (mit Spiten, Bändern, Stickereien uswv.) b) ohne Ausputz: mit Baumwollstoff überzogen mit anderen Zeugstoffen überzogen. Anmerkung zu den Punkten 1 und 2. Schirmhüllen (Futterale)) die aus Zeugstoff von dem Spinnstoff wie die Schirmüberzüge angefertigt sind, sowie Hüllen aus Papier oder Ledertuch werden nicht besonders verzollt, wenn sie mit den Schirmen eingehen. aus 3. aus a) Schirmgestelle ohne Griff, jedoch auch mit einem über das Gestell hinaus- ragenden und zur Befestigung eines Stück Stück Stück Stück Stück * 60 30