—  620  — Arrtikel E— · 1 des deutschen Oollsatz Zolltarifs 9 » « ,» , vom f Bezeichnung der Waren. Einheit. in 25. Dezember Mark. 1902. (laus 239y) dem Teer der Boghead= oder Kännelkohle und sonstige anderweit nicht genannte Mineralöke, roh oder gereinigt: Schmieröle; auch teerartige, paraffinhaltige und im Wasser nicht untersinkende pechartige Rück- stände von der Destillation der Mineralöle; Harzz . . . . . . . . . . . .. . . .. 100 kg 6 Anmerkung. Die Verzollung von Petroleum und anderen gereinigten, nicht besonders genannten, zu Be— leuchtungszwecken geeigneten Mineralölen kann nach Wahl des Einbringers nach Gewicht unter Jugrunde- legung von 1 Doppelzentner oder nach dem Naum- gehalt mit der Maßgabe zugelassen werden, daß dabei für 125 Liter bei einer Temperatur von 15°C. 1 Doppel- zentner Reingewicht gerechnet wird. 265 Qeecksilber und Quecksilberlegierungen (Amalgame) – frei aus 353 Flüchtige (ätherische) Ole: Terpentinöl, Fichtennadelöl, Harzgeist (Harzessenz) — frei Anisöb. ............ -........ 100 kg 20