—  701  — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1918 Nr. 85 Inhalt: Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland. S. 701. — Handels- und Schiff- fahrtsabkommen zwischen Deutschland und Finnland. S. 712 — Bekanntmachung, be- treffend die Ratifikation des am 7. März 1918 in Berlin unterzeichneten Friedensvertrags zwischen Deutschland und Finnland und des am selben Tage in Berlin unterzeichneten Handels- und Schiff- fahrtsabkommens zwischen Deutschland und Finnland. S. 720. — Verordnung über die Preise für Stroh und Häcksel aus der Ernte 1918. S. 721. (Nr. 6374) Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland Des Kaiserlich Deutsche Regierung und die Finnische Regierung, von dem Wunsche geleitet, nach der Erklärung der Selbständigkeit Finnlands und ihrer Anerkennung durch Deutschland den Zustand des Friedens und der Freundschaft zwischen den beiden Ländern auf eine dauernde Grundlage zu stellen, haben be- schlossen, einen Friedensvertrag zu vereinbaren und zu diesem Zwecke zu Be- vollmächtigten ernannt: die Kaiserlich Deutsche Regierung: den Kanzler des Deutschen Reichs, Dr. Grafen von Hertling, die Finnische Regierung: Herrn Dr. phil. Edvard Immanuel Hjelt, Staatsrat, stellvertretenden Kanzler der Universität Helsingfors, und Herrn Dr. jur. Rafael Waldemar Erich, Professor des Staats- und Völkerrechts an der Universität Helsingfors, welche nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befun- denen Vollmachten über nachstehende Bestimmungen übereingekommen sind: Reichs-Gesetzbl. 1918 135 Ausgegeben zu Berlin den 2. Juli 1918.