— 745 — Gesehblatt Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1918 Nr. 91 Inhalt: Gesetz über die abermallge Verlängerung der LLegislaturperiode des Reichstags. S. 745. — Gesetz, betreffend den Landtag für Elsaß-Lothringen S. 746. — Gesetz über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen Krlegeteilnehmer. S. 746. — Bekanntmachung, betreffend die äußere Kennzeichnung von Tabakmischwaren und tabakähnlichen Waren. S. 747. (Nr. 6387) Sesetz über die abermalige Verlängerung der Cegislaturperiobe bes Reichstags. Bom 18. Juli 1918. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen II. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Die Legislaturperiode des am 12. Januar 1912 gewählten Reichstags wird bis zum 12. Januar 1920 verlängert. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 18. Juli 1918. (Siegel) Wilhelm von Payer Reichs-Gesetzbl. 1918. 143 Ausgegeben zu Berlin den 25. Juli 1918.