Reichs-Gesetzblatt *7 Jahrgang 1918 — #n——' — Ar 108 Inhalt: Geses, betreffend die Feststellung eines zweiten Nach rags zum Reichshaushaltoöplane jür das Rechnungsjahm 1918 S. 1087 Fünfte Ergänzung des Besoldungsgesetzes S loss. – —- –. — — — [ — — — — (Nr. 6431) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Neichshaushalts- plane für das Rechnungsjahr 1918. Vom 1. August 1918. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundcsrats und des Reichstags, was folgt: 81 Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts- plane für das Rechnungsjahr 1918 trit dem Reichshaushaltsplane hinzu. Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. August 1918. Siegel) Wilhelm Dr. Graf von Hertling Reichs-Gesetzbl. 1918. 186 Ausgegeben zu Berlin den 7. August 1918.