— 1154 — (Nr. 6473) Deutsch-Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Österreich-Ungam, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits. Die Kaiserlkich Deutsche Regierung und die Regierung der Russische Sozialistischen Föderativen Sowjets-Republik, von dem Wunsche geleitet, gewisse im Anschluß an den Friedensvertr zuischen Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits vom 3./7. März 1918 aufgetauchte politische Fragen im Geiste freundschaftlicher Verständigung und wechselscitigen Cutgegenkommens zu lösen und damit die durch den Friedensschluß angebahnte Wiederherstellung guter und vertrauensvoller Beziehungen zwischen den beiden Reichen zu fördern, sind übereingekommen, zu diesem Zwecke einen Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrag abzuschließen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: die Kaiserlich Deutsche Regierung: den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Kaiserlichen Wirklich Geheimen Rat, Konteradmiral a. D. Herrn Paul von Hintze ud den Direktor im Auswärtigen Amte, Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Nat, Herrn Dr. Johannes Kriege; die Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Soyzets- Republik: ihren diplomatischen Vertreter bei der Kaiserlich Deutschen Regiemm Herrn Adolf Joffé. Die Bevollmächtigten haben sich, nachdem sie einander ihre Vollmachten ut geteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende 3e stimmungen geeinigt: Erstes Kapitel Demarkations= und Grenzkommissionen Artikel 1 Für alle Fronten, an denen deutsche und russische Truppen einander gegen überstehen, sollen, soweit dies noch nicht geschehen ist, sofort deutsch'russische Kon.