(Nr. 6476) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Deutsch-Russischen Er- gänzungsvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Öster- reich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland ander- seits sowie des Deutsch-Russischen Finanzabkommens und des Deutsch- Russischen Privatrechtsabkommens zur Ergänzung des Deutsch-Russischen Zusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Osterreich- Ungarn, Bulgarien und der Türtkei einerseits und Rußland anderseits. Vom 8. September 1918. Die vorstehend abgedruckten, am 27. August 1918 in Berlin unterzeichneten Verträge, nämlich: 1. Deutsch-Russischer Ergänzungsvertrag zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits, 2. Deutsch-Russisches Finanzabkommen zur Ergänzung des Deutsch-Russischen Iusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Osterreich- Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits, 3. Deutsch-Russisches Privatrechtsabkommen zur Ergänzung des Deutsch- Russischen JSusatzvertrags zu dem Friedensvertrage zwischen Deutschland, Osterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rußland anderseits, sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 6. Sep- tember 1918 in Berlin erfolgt. Berlin, den 8. September 1918. Der Reichskanzler In Vertretung von Hintze Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermilteln wur die Pofstunstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.