— 1300 — (Nr. 6525) Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt Luxemburgs von dem am 31. Oktober 1911 in Luxemburg unterzeichneten Branntweinabkommen. Vom 5. No- vember 1918. D. Großherzoglich Luxemburgische Regierung ist von dem im Reichs-Gesetzblatte von 1912 Seite 161 abgedruckten, am 31. Oktober 1911 in Luxemburg unter- zeichneten Abkommen über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogtume Luxemburg mit dem 1. Oktober 1918 zurückgetreten. U Hierdurch hat das Abkommen von diesem Zeitpunkt ab seine Wirksamkeit verloren. Berlin, den 5. November 1918. Der Reichskanzler Im Auftrag Schiffer Der Bezug des Neichs-Gesetzblatte verneittein nur die Poftanstalten. Heransgegeben im Reichsamt den Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsbruckerel.