— 1302 — Beförderungsvorschriften. A. Verpackung Im Abs. (7) wird hinter dem ersten Satze eingeschaltet: Bei Magnesiumpulver genügt auch eine Verpackung in dichte Blech- büchsen, die in Holzkisten eingesetzt sind. Die Anderungen treten sofort in Kraft. Berlin, den 9. November 1918. Das Reichs-Eisenbahnamt Fritsch (Nr. 6527) Bekanntmachung, betreffend Anderung der Militär-Transportordnung. Vom 9. November 1918. A-- Grund des § 2 der Verordnung, betreffend die Militär-Transport- ordnung, vom 18. Januar 1899 bestimme ich, daß im & 54 Ziffer 19 Abschnitt B dieser Ordnung in der Vorschrift unter m) hinter „Stielhandgranaten“ ein- geschaltet wird: Eierhandgranaten und Gewehrgranaten. Die Anderung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 9. November 1918. Der Stellvertreter des Reichskanzlers von Payer Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.