1381 VI. Verkündung des Wahlergebnisses. Der Wahlkommissar verkündete: 1. die Zahlen der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen gültigen Stimmen, 2. die Namen der Gewählten. · Während der ganzen Verhandlung stand der Raum, in dem die Versammlung statt- fand, dem Zutritt der Wahlberechtigten offen. Gegenwärtige Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Wahlkommissar, den Beisitzern, und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt vollzogen. Der Wahlkommissar Die Beisitzer Der Schriftführer