Reichs-Gesetblatt Jahrgang 1918 Inhalt: Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs. und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917. S. 1385. — Bekanntmachung über einmalige Sonderzuteilung von K. A.-Seife. S. 1394 (Nr. 6555) Bekanntmachung zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von Herstellungs- und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie vom 17. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 236). Vom 29. November 1918.7 A-- Grund der Ermächtigung durch die Reichsregierung wird bestimmt: Artikel I1. Artikel II &. 5 Abs. 3 der Bekanntmachung über die Errichtung von Her- stellungs, und Vertriebsgesellschaften in der Schuhindustrie erhält folgenden Zusatz: „Er kann Betriebe, die zwar vor dem 1. August 1914 Schuhwaren hergestellt, die Herstellung aber vor dem 26. März 1917 eingestellt haben, auf ihren Antrag in eine Gesellschaft aufnehmen. Die Ablehnung eines entsprechenden Antrags ist nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsamts zulässig.“ Artikel II Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. November 1918. Der Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts Dr. August Müller Reichs-Gesetbl. 1918. 262 Ausgegeben zu Berlin den 2. Dezember 1918.