— 1441 — Reichs-Gesetzblatt Jahrgang 1918 Nr. 187 Inhalt: Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. S. 1441. — Verordnung zur Abänderung der Wahlordnung für die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 30. November 1918. S. 1442. (r. 6595) Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassung- gebenden deutschen Nationalversammlung. Vom 19. Dezember 1918. ür die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung wird in Abänderung des & 9 Abs. 2 und 3, des §& 11 Abs. 1 und des 9§24 des Reichs- wahlgesetzes vom 30.November 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1345) folgendes angeordnet: * 1 Die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung finden Sonntag, den 19. Januar 1919 statt. 82 Die Wählerlisten sind zu jedermanns Einsicht am 30. Dezember 1918 auszulegen. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind binnen einer Woche zu erledigen. 3 Die Wahlvorschläge sind spätestens am 4. Januar 1919 beim Wahl- kommissar einzureichen. Die Wahlkommissare haben die im & 12 der Wahlordnung vom 30. No- vember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 1353) vorgeschriebene Aufforderung zur Ein- reichung der Wahlvorschläge sofort zu erlassen. 4 Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt sofort in Wirksamkeit. Berlin, den 19. Dezember 1918. Der Rat der Volksbeauftragten Ebert Haase Der Staatssekretär des Innern Dr. Preuß Neichs-Gesetbl. 1918. 281 Ausgegeben zu Berlin ben 20. Dezember 1918.