160 Zustellungen (Forts.) Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen bei der gegenseitigen Rechtsbilfe in bürgerlichen Angelegenheiten im Deutschen Reiche und im Osmanischen Reiche (Vertr. v. 11. Jan. 17. Art. 8 bis 10) 254. Zustellung von Schriftstücken bei der gegen— seitigen Rechtshilfe in Strafsachen im Deutschen Reiche und im Osmanischen Reiche (Vertr. v. 11. Jan. 17. Art. 20) 290. Zustellungsurkunden, Postgebühr für Rücksendung von Zustellungsurkunden im Nachbarortsverkehr (Bek. v. 2. Sept. Nr. 15) 1106. Zwang, körperlicher, bei Verabredungen und Ver- einigungen von Gewerbetreibenden und Arbeitern zur Erlangung günstiger Lohn= und Arbeitsbe- dingungen, Aufhebung des § 153 der Gewerbe- ordnung (G. v. 22. Mai) 423. Zwangsmaßregeln bei Zuwiderhandlungen gegen das Biersteuergesetz (v. 26. Juli §& 52) 880. — gegen das Gesetz über das Brannt- weinmonopol (v. 26. Juli § 1814) 930. Zwangsversteigerung eines Grundstücks nicht ohne Zustimmung des Steuerpflichtigen, wenn er ein Deutscher #n (Umsotzstener-G. v. 26. Juli § 30) 793. Sachverzeichnis 1918 Zwangsvollstreckung aus Vergleichen vor den Einigungsämtern zwischen Vermieter und Mieter oder einem Dritten (Bek. v. 23. Sept. § 13) 1142. Schutz der Kriegsteilnehmer gegen Hwangsvollstreckungen (V. v. 14. Dez.) 1427. Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Osterreich Ungar n hinsichtlich der Bewilligung von Lah- lungsfristen an Kriegsteilnehmer (Bek. d 16. Jan.) 33. Zweckverband Groß-Berlin, Arbeitsverdienst bei Verkürzung der Arbeitszeit in der Groß-Berliner Metallindustrie (V. v. 7. Dez.) 1405. Zweigwirtschaftsstellen der Reichswirtschaftsstellen für Tertilwirtschaft (V. v. 27. Juni § 12) 674. Zweimarkstücke, Verlängerung der Einlösungs- frist für die aus den deutschen Schutzgebieten oder aus dem Ausland eingehenden Zweimarkstücke (Bek. r. 1. Juni) 473. Zwieback, Arbeitszeit in Anlagen zur Serstellung von Iwieback (M. v. 23. Nov.) 1329. Zwiebeln, Anbau-= und Ernteflächenerhebung im Jahre 1918 (V. v. 21. März) 133.— Ernteschätzung im Jahre 1918 (V. v. 29. Mai) 465. ¶Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Vosranstaleen. Herausgegeben im Neicheamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichedrutke ii.