den  Weltgeistlichen,  befinden  sich  zehn  Gemälde
  aus  der  vaterländischen  Geschichte.
Dieselben  wurden  aus  Anlass  der  neuen
Einrichtung  des  Speisesaales  im  Jahre  1762
nach  Wahl  des  Staatsrats  Thomas  vom
Fuldaer  Landschaftsmaler  Herrlein  sen.  ausgeführt.
  Dargestellt  ist:

1.  Sturms  apostolische  Sendung  in  die
Wüste  Buchoniens  744.

2.  Stiftung  der  Fuldaischen  Kirche,  Carlmanns
  Schenkung  744.

3.  Errichtung  des  Fuldaischen  Klosters,
Sturmius  der  erste  Abt,  Zeichen  des  Vaterlandes
  744.

4.  Verliehene  Unmittelbarkeit  unter  dem
römischen  Stuhle  751.

5.  Der  Primat  durch  Germanien  und
Gallien  968.

6.  Der  Reichsfürstenstand  und  das  vormals
  hergebrachte  Recht  eines  gewissen
persönlichen  Vorsitzes  1184.

7.  Die  Reichsfahne  1360.

8.  Das  Erzkanzleramt  bei  der  Kaiserin.

9,  Die  Verleihung  des  Domkapitulischen
Ordenszeichens  1732.

10.  Errichtung  eines  Bistums  1752.

Von  diesen  Gemälden  interessiert  uns
am  meisten  dieReichsfahne  vom  Jahre  1360,
über  welche  der  Medizinalrat  Dr.  Joseph
Schneider,  in  der  von  ihm  herausgegebenen
Zeitschrift  Buchonia,  Fulda  1820,  IV.  Band,
Seite  71  ff.,  folgendes  sagt:

Von  jeher  war  das  sogenannte  Banner,
nach  der  meisten  Meinung  eine  viereckige
Fahne  und  von  anderen  Fahnen,  als  dem
Kornette,  Drapeau,  Pennon  und  Standarte
verschieden.  So  konnte  z.  B.  ein  Pennon
das  einen  spitzigen  Schweif  hatte,  von  jedem
Ritter  und  Vasallen  geführt  werden,  und  es
ward  dieses  in  ein  Banner  umgeschaffen,
sobald  der  Ritter  ein  Bannerherr  ward  und
den  Schweif  von  der  Fahne  abgeschnitten
hatte.  Indessen  sind  mehrere  Gattungen
von  Bannern  anzumerken.  Hierher  gehören:
1.  das  Reichshaupt-Banner,  2.  die  St.  Georgius-Fahne,
  3.  die  Strassburger  Stadt-Fahne,  4.  die
Reichssturm-Fahne,  5.  das  Renn-Banner,  6.
die  Blut-Fahne,  7.  verschiedene  Provinzial-Banner.


11

Das  Reichshaupt-Pannier  oder  Reichsbanner
  ist  immer  unter  die  Reichs-Insignien
gezählt  worden  und  es  war  im  Reichs-Wappen
  in  der  letzten  Hälfte  des  6.  Jahrhunderts
  ja  auch  noch  nach  geteilter  fränkischer
  Monarchie  mit  dem  Erzengel  Michael,
nachher  aber  mit  einem  Adler  in  einem
goldenen  Felde  mit  ausgespannten  Flügeln
schwebend  und  mit  dem  Kopfe  rechts,  gegen
die  weisse  Spitze  einer  roten  Stange  sehend,
bezeichnet.  Zu  welcher  Zeit  aber  ein  zweiköpfiger
  Adler  in  das  Reichsbanner  gekommen
sei,  ist  unbekannt.

Des  Reichshaupt-Banners  bediente  man
sich  eigentlich  nur  bei  einem  Reichskriege
und  bei  Römerzügen;  vielleicht  aber  auch  bei
anderen  Reichsfeierlichkeiten,  als  Königswahlen,
  Krönungen  u.  dgl.  In  Ansehung
des  Krieges  liess  der  Kaiser  das  Banner
aufwerfen  und  wehen,  und.  es  mussten
diesem  Zeichen  zufolge  die  Fürsten  und
Stände  des  Reichs  mit  ihrem  gerüsteten  Zuge
erscheinen,  nur  verstand  es  sich  von  selbst,
dass  vorher  die  Nation  von  der  Gerechtigkeit
der  bevorstehenden  kriegerischen  Auftritte
zu  benachrichtigen  war,  und  dann  war
wenigstens  seit  dem  16.  Jahrhundert  die
Gegenwart  des  Kaisers  erforderlich,  wenn
das  Reichsbanner  wehte,  Das  Recht  aber,
das  Reichsbanner  zu  führen,  hing  ehemals
blos  von  des  Kaisers  oder  Königs  Willen
ab,  sie  erteilten  es  nach  Wohlgefallen,  woher
es  kam,  dass,  der  Geschichte  zufolge,  Herren
aus  verschiedenen  Häusern  an  dieser  Ehre
Anteil  hatten.  Die  Publizisten  waren  demnach
  noch  nicht  mit  der  Frage  einig,  wen
dieses  Amt  in  der  späteren  Zeit  zukomme.
Leibnitz  meinte,  dass  es  in  dem  Willen  des
Kaisers  stehe,  wen  er  damit  begnadigen
wolle;  Zech,  Steur  und  Gundling  eigneten
solches  Kursachsen  zu  und  Lazius,  Luinaeus,
Höpping,  Kulpis,  Spener  und  Schweder
suchten  diese  Ehre  für  Württemberg  zu
verteidigen.  Bei  Errichtung  der  neunten  Kurwürde
  um  das  Jahr  1692  kam  diese  Sache
hauptsächlich  zur  Sprache.  Von  Seiten  des
Kaisers  hatte  man  diesem  neuen  Kurhause
zugleich  das  sogenannte  Erzbanner-  oder
Erzpannierherramt  zugedacht.  Allein