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Millionenerbschaft  des  im  Jahre  1789  in
Amsterdam  gestorbenen  Reeders  Brandt;
die  Hälfte  derselben  fiel  an  die  Familie  var
Mems,  die  andere  Hälfte  an  seine  Urenkelin
J.  C.  Hahn,  die  im  Jahre  1792  starb.  Deren
Anteil  sollte,  nach  dem  letzten  Willen  des
Erblassers,  nur  an  ihre  deutschen  Verwandten
fallen.  Solche  meldeten  sich  jedoch,  trotz
wiederholter  Aufforderung  nicht  und  so
sprach  denn  das  hierzu  berechtigte  Amsterdamer
  Gericht  der  Familie  van  Mems  auch
die  2te  Hälfte  zu.  Der  genannte  de  Mettin
hat  nun  volle  30  Jahre  lang  die  Tatsache,
dass  von  deutscher  Seite  niemals  Ansprüche
auf  die  Erbschaft  erhoben  wurden,  ungehindert
  ausgebeutet,  indem  er  in  deutschen
Blättern  die  Erbberechtigten  aufforderte,  ihre
Interessen  in  seine  Hand  zu  legen,  wofür
er  sich  dann  tüchtig  bezahlen  liess.  Auf
diese  Weise  scheint  er  ein  anständiges
Vermögen  erworben  zu  haben,  bis  eine
Dame  in  Hamburg,  die  allmählich  um
15000  M.  geprellt  worden  war,  Klage  erhob.
Hierzu  schrieb  die  deutsche  Wochenschrift
in  den  Niederlanden:  Seit  längerer  Zeit
werden  die  holländischen  Behörden,  die
Inhaber  grösserer  Bankinstitute,  überhaupt
Personen,  welche  mehr  in  die  Oeffentlichkeit
treten  —  so  auch  wir,  mit  Briefen  aus  aller
Herren  Länder  überschüttet,  in  welchen  um
Aufklärung  über  die  Verhältnisse  gewisser
Leute,  die  vor  100  und  mehr  Jahren  das
Zeitliche  gesegnet  haben  und  Millionen
hinterlassen  haben  sollen,  gebeten  wird.
Solche  Briete  übergingen  wir  mit  Stillschweigen,
  namentlich,  wenn  sie  die
Brandtsche  Millionenerbschaft  betrafen,  da
deren  Nichtvorhandensein  durch  die  im
Reichsanzeiger  publizierten  Erhebungen  zur
Evidenz  bewiesen  wurde  und  es  vorgekommen
  ist,  dass  Antworten  von  privater
Seite  durch  schwindelhafteErbschaftsagenten
in  gewissenlosester  Weise  zu  persönlichen
Zwecken  ausgenutzt  worden  sind.  Diese
Agenten  fanden  in  lügenhaften  Vorspiegelungen
  an  vermeintliche  Erben  bisher
eine  reiche  Existenz.  Sie  fälschten  Briefe,
brachten,  als  anständige  Blätter  sich  nicht

Notizen  über  die  baldige  Auszahlung  der
Brandtschen  Millionen  in  amerikanische
Blätter,  aus  welchen  sie  sie  wieder  in
deutsche  einzuschmuggeln  verstanden,  kurzum,
  sie  wussten  immer  wieder  Mittel  und
Wege  zu  finden,  die  Börsen  der  zahlreichen

.  Millionen  bedürftigen  Brandts  leichte  zu

machen.  Gerade  diese  grosse  Anzahl  Leute,
welche  Brandt  heissen  und  in  aller  Herren
Länder  leben,  ermöglicht  das  lange  Fortbestellen

  der  Legende  von  der  Millionenerbschaft.

  Noch  mehr  Aktenstaub  würde
eine  solche  Erbschaftsgeschichte  aufwirbeln
und  noch  mehr  Federn  in  Bewegung  setzen,
wenn  der  Erblasser  Schmidt,  Schultze  oder
Müller  geheissen  hätte,

Ein  deutlicher  Beweis  dafür  sind  die
zahlreichen  Nachfragen  nach  den  Millionen
eines  gewissen  Schäfer,  der  vor  Jahren  in
Holland  starb  und  1000  Gulden  hinterlassen
hat,  die  auch  in  die  richtigen  Hände  gelangt
sind.  Die  Kosten  der  nutzlosen  Korrespondenz
  in  dieser  Angelegenheit  dürften
dem  Betrage  der  Erbschaft  ziemlich  nahe
kommen.

Auch  unter  den  vielen  Trägern  des  im
Niedererzgebirge  sehr  verbreiteten  Namens
Morgenstern  besteht  die  Hoffnung,  dass
es  doch  endlich  sich  erreichen  liesse,  die
sagenhaft  gewordenen  angeblich  20  Millionen
betragene  Hinterlassenschaft  des  vor  ca.
160  Jahren  in  Batavia  als  holländischen
Schiffskapitän  verstorbenen,  aus  Sachsen
stammenden  H.  C.  Morgenstern  zu  erheben.
Vor  mir  liegt  der  Bericht  einer  Versammlung
der  Morgensterne  vom  Jahre  1890,  wo  die
Stimmung  eine  sehr  gehobene  war.  Der
Dr.  Anz.  bemerkte  hierzu:

Wir  erinnern  hier  an  die  im  vorigen
Jahre  von  amtlicher  Seite  in  Sachsen  erlassene
Bekanntmachung,  welche  lautete:  Bereits  seit
Anfang  dieses  Jahrhunderts  sind,  anlässlich
zahlreicher  Gesuche  von  Erbprätendenten,
wiederholt  amtliche  Nachforschungen  in  den
Niederlanden  und  deren  Kolonien  über  den
Nachlass  eines  aus  Sachsen  gebürtigen,
angeblich  1748  verstorbenen,  holländischen
Schiffskapitän  J.  C.  Morgenstern  angestellt

mehr  mit  der  Angelegenheit  befassen  wollten,  |  worden.  Diese  Nachforschungen  sind  gänzlich