erfolglos  geblieben,  insofern  sich  niemals
eine  Spur  eines  solchen  Nachlasses  hat
ermitteln  lassen.  Die  amtlich,  noch  in  den
leizten  Jahren  eingezogenen  Erkundigungen
haben  weiter  ergeben,  dass  die  insbesondere
in  den  Jahren  1837  und  1854  in  niederländischen
  Zeitungen  veröffentlichten,  in
amtlicher  Form  gekleideten  Aufrufe  an  die
Erbberechtigten  zur  Geltendmachung  ihrer
Ansprüche  an  dem  angeblich  36  Tonnen

Goldes  betragenden  Morgensternschen  Nach-  '

lass  einen  amtlichen  Ursprung  nicht  gehabt
haben,  vielmehr  vermutlich  in  eigennütziger
Absicht  von  Privatpersonen  verbreitet  worden
sind,  über  welche  Näheres  nichts  hat  ermittelt
  werden  können.  Gleiches  gilt  von
Urkunden  und  sonstigen  Papieren,  welche,
unrechtmässiger  Weise  in  amtlicher  Form
von  dem  Vorhandensein  eines  solchen
Nachlasses  handeln  und  sich  noch  in  den
Händen  von  Erbprätendenten  befinden  mögen.
Uebrigens  steht  auch  fest,  dass  bei  Geltendmachung
  von  Erbansprüchen,  selbst  wenn
solche  früher  begründet  gewesen  wären,
der  Umstand  entgegenstehen  würde,  dass
solche  Ansprüche  nach  niederländischem
Recht,  regelmässig  in  dreissig  Jahren  verjähren.


Das  althuchische  Geschlecht

v.  Lüder  und  die  übrigen  Geschlechter
des  buchischen  Uradels  im  Bezirk  des

Gerichts  Lüder.
Von  Heinrich  Habbicht-Eisenach.

Grossenlüder  (Luteraha,  Lutere,  Ludera)
ist  eine  der  ältesten  Ortschaften  des  Stiftes
Fulda.  Graf  Ditho  und  der  Uredie  Hruodolt,
nahe  Verwandte,  sind  die  Stammväter  des
Geschlechtes  von  Lüder.  Der  erste  wird
850  genannt.  Dann  erscheint  in  einer  Abtretungsurkunde
  von  1137  Bertrade,  eine
andächtige  Aedelfrau,  Almunt  (d.  i.  Alt-  oder
Adelmund)  und  Godefried  (Gottfried)  von
Lüder;  1250  Reginhard  (Reinhard)  von  Lüder;
1269  Berthold  (Berthous)  und  Friedrich  von
Lüder.

Wappen  der  von  Lüder:  im  roten
Felde  ein  rechtsgekehrtes  silbernes  Rebmesser
  mit  goldenem  Hefte,  auf  dem

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Turnierhelme  dasselbe  Wappenbild  wiederholt,
  aber  mit3  rot  und  silbern  abwechselnden
Straussfedern  besetzt.  Helmdecken  silbern
und  rot.

Unter  den  übrigen  Geschlechtern
des  buchischen  Uradels  im  Bezirke  des
Gerichts  Lüder  erscheinen  folgende:

1.  Die  von  Müss  (Musah);  Geschlecht
muss  früh  erloschen  sein  (vor  Einführung
der  Erbwappen).

2.  Die  vom  Kaitz.  Keine  Urkunden,
blos  Sagen  und  Vermuiungen,  .dass  die
Bauern  in  Müss,  die  sich  Kaitz  oder  blos
Keitz  schreiben,  behaupten,  von  dem  Uradelgeschlechte
  abzustammen.

Wahrscheinlich,  dass  auf  einer  Fläche
bei  Müss,  »Kaitz«  genannt,  ein  Steinhäuschen
—  Wohnsitz  einer  Linie  von  Müss,  mit  Beinamen
  »von  Kaitz«  -—  gestanden  hai.  Im
13.  Jahrh.  erloschen.

3.  Die  von  Lüttertz  (Lutharts).  Ursitz:
(jetzt  Lütters).  Genannt  wird  1430  Martin
von  Luthards;  1480  Martin  und  Wiegand
von  Lütharts  in  Landenhausen.

4.Die  von  Malkos  (Malcgozes,  Malkojis,
Malkoz).  Burg  im  Dorfe  Malkes  bei  Grossenlüder.
  Gerlach  von  Malkos  1180  genannt;
Teutrich  von  Malkos  1336  im  Hochstift
Fulda;  Adam  von  Malkos  1438  (vor  dem
Hochaltar  der  Probsteikirche  zu  Andreasberg
begraben).

Wappen:  im  roten  Schilde  schräglinks
liegende  silberne  Handsäge  mit  breitem,  an
dem  Rückteile  nicht  abgerundetem,  sondern
umgelegten  Blatte  und  schwarzem,  kurzem
Stile  Auf  dem  Helme  rote  Flachhaube
mit  breitem,  aufgestülptem  Hermelinumschlage.
  Helmdecken  silbern  und  rot.

5.  Die  von  Steinahe  zu  Boppenrode.
Name  wahrscheinlich  von  dem  BacheSteinahe,
der  dort  entspringt.  Ursitz  wahrscheinlich
ein  Burghaus  bei  dem  Dorfe  Freyen-Steinau
(jetzt  den  von  Riedesels  gehörend).  Genannt
wird  1273  Winther  von  Steinaha  und  seine

‚Schwester  Lukarde  und  sein  Sohn  Friedrich.

Keine  Wappen  vorhanden,  deshalb  jedenfalls
frühzeitig  erloschenes  Geschlecht.
6.  Die  von  Uffhausen  (Ufhuson,

Ufhusen)  auch  Aufhausen  (bei  Schannat)