—  36

eingebürgerte  Institution  der  Kirchenbücher
vor  dem  Konzil  von  Trient  (1545—1563)
nur  sehr  geringe  Verbreitung  erlangt.  Dagegen
  sind  die  Anordnungen  dieses  Konzils
(sess.  XXIV.)  11.  Nov.  1563  (de  reformatione
matrimonii  c  1  und  2)  in  den  Alpen  und
in  den  deutsch-slavischen  Ländern  mit  Ausnahme
  von  Galizien,  verhältnismässig  rasch
zur  Geltung  gekommen.  Die  kirchliche  Gesetzgebung
  war  besonders  auf  Partikularsynoden
  (z.  B.  Brixen,  Prag  1605)  bemüht,
die  Institution  der  Kirchenbücher  mehr  und
mehr  einzubürgern.
gebung  begann  in  Oesterreich  erst  unter
Maria  Theresia  die  Ordnung  der  Kirchenbücher
  in  ihren  Bereich  zu  ziehen.  Aber
erst  mit  dem  berühmten  Patente  Kaiser
Josef  II.  vom  20.  Februar  1784  wurde  für
das  österreichische  Standes  -  Registerwesen
jene  feste  Basis  gewonnen,  auf  welcher  es
im  Wesentlichen  noch  heute  beruht.

In  Bezug  auf  das  Alter  ihrer  Matriken
scheiden  sich  die  österreichischen  Kronländer
  in  vier  grosse  Gruppen.

1.  Die  ältesten  Kirchenbücher  finden  sich
am  zahlreichsten  in  Tirol,  Vorarlberg  und
iin  Küstenlande.

2.  An  diese  3  Länder  lassen  sich  die
übrigen  Alpenländer  anreihen.  Das  Matrikenwesen
  hat  sich  hier  später  entwickelt,  aus
vortridentinischer  Zeit  sind  nur  wenige,  aus
der  Zeit  des  ersten  Jahrhunderts  nach  dem
Tridentinum  aber  verhältnismässig  viele
Matriken  erhalten.

3.  In  den  drei  nordwestlichen  Ländern
Böhmen,  Mähren  und  Schlesien  ist  die
Entwicklung  des  Matrikenwesens  durch  die
Stürme  des  dreissigjährigen  Krieges  empfindlich
  beeinträchtigt  worden,  weshalb
diese  Länder  für  die  Zeit  des  ersten  Jahrhunders
  nach  dem  Tridentinum  relativ
weniger  Matriken  aufzuweisen  haben  als
die  Alpenländer.

4.  Am  meisten  zurückgeblieben  ist  die
Entwicklung  des  Matrikenwesens  in  Galizien,
in  der  Bukowina  und  in  Dalmatien,  wo  erst
die  Josefinischen  Vorschriften  und,  was  Dalmatien
  anbelangt,  erst  das  19.  Jahrhundert
eine  entschiedene  Besserung  gebracht  haben.

Die  staatliche  Gesetz-Aus

  vortridentinischer  Zeit  speziell  sind
verzeichnet:  Die  Trauungs-  und  Sterbematriken
  der  Pfarre  St.  Stephan  zu  Wien;
dieselben  reichen  zurück  bis  in  das  Jahr
1562,  beziehungsweise  1553;  ein  Fragment
des  Trauungsbuches  umfasst  noch  die  Zeit
vom  Jahre  1542  bis  1557;  Fragmente  von
Tauf-,  Trauungs-  und  Sterbematrikeln  der
Pfarre  Tweng  in  Kärnten  aus  den  Jahren
1432,  1548,  1556;  im  Küstenlande  reichen
nach  den  vorliegenden  Ausweisen  neun
Tauf-,  drei  Trauungs-  und  drei  Sterbebücher
in  ununterbrochener  Reihenfolge  bis  in  die
Zeit  vor  dem  Jahre  1563  zurück:  Pirano
(Taufmatr.  —  1454?),  Triest,  St.  Maria
Maggiore  (Taufmatr.  —  1527?),  Albona
(Taufmatr.  —  1555),  Capodistria  (Taufmatr.
—  1554,  Trauungsmatr.  —  1558),  Cäpriva
(1557),  Dignano  (1559),  Isola  (Taufmatr.  —
1542),  Lussin  grande  (Taufmatr.  —  1560),
Rovigno  (Taufmatr.  —  1560,  Sterbematr.  —
1553).  Ausserdem  finden  sich  noch  bei
den  Seelsorgestationen  Monfalcone,  Muggia
und  Valle  Fragmente  von  Taufmatriken  aus
dieser  Periode  und  auch  Albona  besitzt  ein
derartiges  Bruchstück,  dass  bis  1535  zurückreich.
  Von  diesen  Fragmenten  stammen
jene  von  Muggia  zum  Teil  aus  dem  15.
Jahrhundert.  In  Tirol  reichen  in  die  Zeit
vor  dem  Jahre  1563  in  ununterbrochener
Reihenfolge  zurück  die  Taufmatriken  von
Arco  (1531),  Banale  (1545),  Brentonico
(1531),  Calceranica  (1550),  Cavedine  (1539),
Colle  (1554),  Condino  (1538),  Creto  (1523),
Lizzana  (1549),  Lomaso  (1543),  Male  (1553),
Rovereto  (1558),  Tione  (1500),  Trambilleno
(1531),  St.  Maria  Maggiore  in  Trient  (1548),
St.  Pietro  in  Trient  (1548),  Villalagarina
(1560),  Windisch-Matrei  (1558);  die  Trauungsmatriken
  von  Arco  (1532),  Calceranica:(1550),
Creto  (1523),  Trone  (1550),  Trambilleno
(1532)  und  Windisch-  Matrei  (1558)  und
die  Sterbematriken  von  diesen  letzten  drei
Seelsorgestellen  aus  den  gleichen  Anfangsjahren.
  Ferner  stammen  aus  dieser  Zeitperiode,
  obwohl  ihre  ununterbrochene
Reihenfolge  erst  später  beginnt,  die  Taufmatriken
  von  Graun  (1518)  und  Meano
(1519),  die  Trauungsmatriken  von  Lingenau