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dem  Tode  seines  Vaters  erpachtete  er  die
herzoglich-meiningischen  Kammergüter  zu
Liebenstein-Schweina,  Altenstein  u.  Profisch,
die  er  bis  zu  seinen  Tode  in  anerkannt  mustergiltiger
  Weise  verwaltete.  Von  ihm  stammt
die  jetzt  noch  in  2  Zweigen  in  Preussen  und
Sachsen  blühende  Liebensteiner  Linie  der
Familie.  5

Der  dritte  Sohn  Erhardt,  geb.  1776
gest.  1823,  verwaltete  bis  1804  für  seinen
Vater  den  »Bunten  Hof«  zu  Osterwieck,  wo
er  sich  mit  Johanna  Kuhlemann,  der  Tochter
des  Joh.  Heinrich  Kuhlemann  in  Hornburg
bei  Osterwieck,  verheiratete.  Er  kaufte  dann
das  Klostergut  Bonrode  bei  Weissensee,
das  er  bald  zu  grosser  wirtschaftlicher  Blüte
brachte.  Nachdem  er  seinen  einzigen,  hochbegabten
  Sohn  Eduard  im  jugendlichen  Alter
von  kaum  17  Jahren  durch  einen  Unglücksfall
verloren,  siechte  er  selbst  dahin  und  starb
1!,  Jahre  darauf.  Er  hinterliess  ausser  seiner
Witwe,  welche  das  Gut  noch  bis  1835  besass,
fünf  Töchter,  mit  deren  Verheiratung  der
Name  der  Familie  in  diesem  Zweige  erlosch.

Der  vierte  Sohn,  August,  geb.  1780,
gest.  1849,  war  Fürstl.  Schwarzburg-Sondershausener
  Amtmann  und  erpachtete  1808  das
von  Bünausche  Rittergut,  die  spätere  herzgl.
gothaische  Domäne  Güntersleben  bei  Gotha
und  später,  bis  zu  seinem  Tode,  einen  Teil
(das  roteVorwerk)  der  königl.  preuss.  Domäne
Gross-Ammensleben  bei  Magdeburg.  Er  war
verheiratet  mit  Friederike  Sänger,  der  Tochter
des  Pfarrers  Joh.  Friedr.  Sänger  zu  Güntersleben.
  Sein  einziger  Sohn  Ferdinand  setzte
die  ihm  entstammende  Güntherslebener
Linie  fort,  die  jetzt  in  drei  Zweigen  in
Böhmen  und  Galizien  kräftig  weiterblüht.

Der  fünfte  Sohn  Johann  Friedrichs,
Ludwig,  geb.  1787,  gest.  1834,  trat  nach
seines  Vaters  Tode  in  dessen  Pachtung  der
Domäne  Dardesheim  ein.  1817  übernahm
er  als  königl.  preuss.  Oberamtmann  die
Pachtung  des  Klosters  St.  Johann  zu  Halberstadt,
  die  nach  seinem  Tode  auf  seinen  Sohn
Hermann  überging;  von  ersterem  stammt  die
jetzt  nur  noch  in  einem  Zweige  im  Mannesstamme
  weiterblühende,  jetzt  in  Sachsen  ansässige
  Halberstädter  Linie  ab.

Von  den  folgenden  Generationen  gehörten
  noch  10  Glieder  der  Familie  dem
landwirtschaftlichem  Berufe  ihrer  Voreltern
an,  dagegen  traten  12  in  die  juristische  Laufbahn
  bezw.  den  höheren  Verwaltungsdienst
und  als  Offiziere  in  die  kgl.  preussische
und  k.  k.  österreichische  Armee  und  Marine
ein,  während  10  weitere  verschiedenen  wissenschaftlichen,
  künstlerischen  und  industriellen
Berufszweigen  angehörten  und  noch  angehören.


Sämtliche  Glieder  der  Familie  sind  zu
einem  Geschlechtsverband  vereinigt,  dessen
Archiv  auch  die  weiteren  Angaben  seit  1656
entnommen  sind.

Ein  Adelsprädikat  führt  der  Polnische
Adel  in  seinem  Stammlande  nicht;  auch  der
Deutsche  Zweig  der  Familie  Rostocki  hat
ein  solches  nie  geführt  und  von  den  anderen
Familienzweigen  hat,  soviel  bekannt,  nur  der
erwähnte  Roman  R.  wie  die  meisten  s.  Z.
in  die  sächs.  Armee  übergetretenen  polnischen
Offiziere  adeligen  Standes,  das  deutsche
Adelsprädikat  seinem  Familiennamen  beigefügt.


DasW  appen  der  Junczyk,  welches  zunächst
unverändert  von  der  adoptierten  Familie  Rostockiübernommen
  wurde,  zeigtimroten  Felde
ein  weisses  Hochkreuz  mit  zwei  Querbalken,
aus  dessen  Fuss  zwei  nach  aussen  aufwärts
gekrümmte  »eisenfarbige«  Fischhamen  hervorgehen.
  Helmdecken:  rot  und  weiss.  Helmzier:
  drei,  auch  fünf  Straussenfedern.  Später
trat,  wohl  aus  Anlass  des  Uebertrittes  des
grösseren  Teiles  der  Familie  zum  katholischen
Glauben,  an  Stelle  des  Doppelkreuzes  ein
einfaches  erhöhtes  Kreuz  mit  den  darunter
befindlichen  Fischhamen,  welche  Form  des
Wappenbildes  noch  jetzt  von  allen  Zweigen
der  Familie  geführt  wird.

Ueber  die  von  Niesiecki  behauptete
Führung  des  Wappens  Labedz  —  silberner
Schwan  mit  goldenem  Schnabel  und  Füssen
im  roten  Felde  —  seitens  eines  Teiles  der
Familie,  allein  oder  neben  dem  Stammwappen,
  hat  sich  kein  Nachweis  erbringen
lassen.