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beginnende  und  aufgeschobene  Renten,  das  Hauswesen
  in  ökononischer  Hinsicht  zu  fördern,  dürfte
dies  vortrefflich  ausgestattete  Buch  durchaus  geeignet
  sein.  H.  U.

Mitteilungen  des  Vereins  für  Kaschubische
Volkskunde.  Im  Auftrage  des  Vereins  herausgegeb.
von  Dr.  F.  Lorent  und  J.  Guglowski.  Heft  I.
Leipzig,  O.  Harrassowitz.  1908.  Preis  70  Pfg.

In  dem  ersten  programmatischen  Heft  dieser
Kaschubischen  Zeitschrift  wird  der  Umfang  des
Arbeitsgebietes  bestimmt  und  für  die  Bearbeitung
der  einzelnen  Zweige  der  kulturhistorischen  Forschung
die  Direktive  aufgestellt.  Ausser  dem  von  jedem
volkskundlichen  Verein  zu  lösenden  Aufgaben  erwächst
  dem  Verein  für  Kaschubische  Volkskunde
eigentümliche,  durch  die  Beschaffenheit  des  Landes
und  die  Art  der  Bevölkerung  bedingte  Kleinarbeit;
und  gerade  diese  letztere  wird  voraussichtlich  auch
der  Genealogie  neue  Quellen  erschliessen;  bereits
das  1.  Heft  enthält  die  Einleitung  zu  einer  heraldischgenealogischen
  Studie  »Zur  Geschichte  des
Kaschubischen  Uradels  von  Iwan  Baron  von  der
Dameran-Dambrowski.  H.U.

Die  Wappen  aller  souveränen  Länder  der
Erde,  sowie  der  preuss.  Provinzen,  der  österr.-ungar.
Kronländer  und  schweizer  Kantone.  Neunte  Auflage,
  vermehrt  durch  die  Herrscher-  und  Adelskronen.
Preis  brosch.  2.50  M.,  gebunden  M.  3.—.  (Verlag
von  Moritz  Ruhl  in  Leipzig.)

Dieses  allbekannte  Werkchen  erscheint  nun  in
neunter  Auflage,  ein  deutlicher  Beweis,  dass  dasselbe
  zur  unentbehrlichen  Ergänzung  einer  jeden
heraldischen  Bücherei  gehört.  Die  Wappenabbildungen
  zeigen,  dass  der  Zeichner  nach  guten  Vorlagen
  gearbeitet  hat,  wenngleich  wir  die  unschöne
Klammerschildform  gern  vermieden  gesehen  hätten.
Meister  H.  G.  Ströhl  hat  in  seinem  standard-work
»Deutsche  Wappenrolle«  bewiesen,  dass  man  auch
ohne  diese  Form  sehr  wohl  auskommen  kann.  Der
lithographische  Farbendruck  ist  tadellos;  die  Wappen
selbst  sind  inhaltlich  richtig  und  berücksichtigen
den  neuesten  Stand  der  Staatenheraldik.*)  Eine  begrüssenswerte
  Neuerung  ist  die  Anfügung  einer  Abhandlung
  über  Herrscher-  und  Adelskronen  mit  deren
Abbildungen,  gezeichnet  und  erläutert  von  Josef  von
Sziranyi.  Wenn  auch  diese  Abhandlung  selbstredend
den  Heyer  von  Rosenfeldschen  Kronenatlas  an  Vollständigkeit
  nicht  erreichen  kann,  so  enthält  sie  doch
alles  notwendig  Wissenswerte.  Die  Zeichnungen
selbst,  wenn  auch  nicht  gerade  hervorragend  künstlerisch,
  sind  doch  für  den  gewollten  Zweck  vollkommen
genügend.

Doch  müssen  wir  gegen  eine  Behauptung  des
Herrn  Verfassers  Front  machen:  Auf  Seite  7  oben
*)  Eine  Ausnahme  bilden  die  Wappen  von
Sachsen  und  von  Hessen;  beide  sind  bekanntlich  in
ihren  grossen  und  mittleren  Formen  vielfeldrig
geworden;  das  Werk  zeigt  nur  die  früheren  mittleren
  Wappen  dieser  beiden  Bundesstaaten;  es  ist
dies  wegen  des  sächsischen  Wappens  besonders  verwunderlich,
  da  der  Verlag  doch  in  Sachsen  seinen
Sitz  hat.  —  Auch  die,  allerdings  kleinen  Unterschiede
in  den  Wappen  von  Mecklenburg-Schwerin  und  M.-Strelitz
  sind  weder  in  den  früheren,  noch  in  dieser
neuesien  Auflage  berücksichtigt.  —  Uebrigens  hat
der  Brustschild  des  Deutschen  Reichsadlers  keinen
goldenen  Rand.  Schriftl.

spricht  er  den  lapidaren  Satz  aus:  Nichtadelige  haben
keine  Krone  und  kein  Wappen.  Gewiss  soll  ein
Bürgerlicher  (und  das  ist  doch  der  Nichtadelige)  keine
Helmkrone  führen,  obwohl  sogar  in  historischer  Zeit
dies  geschehen  ist;  aber  ein  Wappen  darf  und
kann  der  Bürgerliche  führen.  Dem  Herrn  Verfasser
können  doch  die  vielen,  von  den  Kaisern,  österreichischen
  Erzherzögen,  den  Hofpfalzgrafen  etc.
verliehenen  bürgerlichen  Wappen  nicht  unbekannt
sein?  Hildebrandt,  eine  allererste  Autorität  in
heraldicis,  sagt  in  seiner  Wappenfibel:  »  Bürgerliche
  Wappen  erscheinen  bereits  in  sehr  früher
Zeit  und  lassen  sich  schon  unı  1300  nachweisen,
selbst  für  Personen  niederen  Standes;  sie  unterscheiden
  sich  in  den  meisten  Fällen  nicht
von  denen  des  Adels,  In  16.  und  17.  Jahrh.
war  die  Sitte,  Familienwappen  zu  führen,  eıne  ganz
allgemeine  und  es  wurde  ihr  noch  die  von  den
Kaisern,  bezw.  in  deren  Namen  von  den  Hofpfalzgrafen
  (comites  palatini)  ausgestellten  Wappenbriefe
Vorschub  geleistet...  .&lt;

Die  von  uns  gemachten  Ausstellungen  betreffen
nur  Dinge,  die  abgesehen  von  der  bürgerl.  Wappenfrage
  für  die  grosse  Allgemeinheit  olıne  sehr  einschneidende
  Bedeutung  sind.

Wir  können  das  übrigens  ausserordentlich  billige
Werk  allen  Interessenten  zur  Anschaffung  wärmstens
empfehlen.

Die  Wappensymbolik.  Sinnbildliche  Bedeutung
der  Wappenfiguren  nach  Mythologie,  Geschichte,
Tradition  und  Wahlsprüchen,  zugleich  ein  Beitrag
zur  Kulturgeschichte  des  Mittelalters.  Von  Paul
Gründel.  —  Verlag  von  Moritz  Ruhl  in  Leipzig.
1907.  4°.  64  Seiten.

Das  vorliegende  Buch  füllt  eine  Lücke  in  der
heraldischen  Literatur  glücklich  aus.  Ausser  dem
Pusikanschen  Werke  »Die  Bedeutung  der  Wappenfiguren«
  gibt  es  keine  neuzeitige  eingehende  Behandlung
  dieses  vielumstrittenen  Stoffes.  Der  Verfasser
  bringt  in  alphabetischer  Reihenfolge  die
symbolische  Deutung  heraldischer  Figuren,  sowohl
unter  Berücksichtigung  der  altnordischen,  antiken
indischen  Mythologie,  als  auch  nach  den  freilich
sehr  schwulstigen  Abhandlungen  im  Sibmacher-Fürstschen
  Wappenbuche  von  1701.

Auch  eine  Fülle  kulturgeschichtlichen  Materiales
wurde  benutzt.

Einige  Irrtümer  möchten  wir  aber  doch  richtigstellen:
  Balken  und  Sparren  verdanken  ihre
Entstehung  wohl  höchstwahrscheinlich  dem  Bestreben,
  die  Schilde  zu  festigen.  Dass  der  Sittich
(Papagei)  dem  Norden  lange  unbekannt  gewesen,
dürfte  nicht  ganz  zutreffend  sein:  Die  dem  bayerischen
Uradel  angehörenden  Grafen  von  Preysing  führen
den  grünen  Papagei  schon  im  13.  Jahrhundert.  ($.
ein  Fresko  vom  Jalıre  1296  in  der  architektonisch
höchst  interessanten  Dominikanerkirche  zu  Regensburg.)


Im  Uebrigen  können  wir  das  fleissig  zusammengestellte
  Büchlein  bestens  empfehlen.

Eingelaufen:

Satzungen  des  Verbandes  der  Familien  Mathesius,
Matthesius,  Matthäsius  usw.

*)  Im  nächsten  Jahrgange  veröffentlichen  wir
eine  farbige  Nachbildung  dieses  Fresko  als  Kunstbeilage.
  Schriftleitung.